Anlass für eine MPU
Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist eine ärztliche und psychologische Untersuchung, die in Deutschland in bestimmten Fällen angeordnet werden kann. Eine MPU wird angeordnet, wenn es Zweifel an der Fahreignung einer Person gibt, aufgrund von Verstößen gegen Verkehrsregeln, Verkehrsunfällen oder anderen Gründen. Im Folgenden werden mögliche Anlässe für eine MPU, die Grenzen und Gesetzesverstöße sowie Anordnungen, die zu einer MPU führen können, erläutert.
Mögliche Anlässe für eine MPU
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Alkohol- oder Drogenmissbrauch im Straßenverkehr: Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist nicht nur eine Straftat, sondern auch eine Gefahr für die Verkehrssicherheit. Wenn jemand wiederholt dabei erwischt wird, kann eine MPU angeordnet werden, um zu prüfen, ob die Person ihre Sucht oder ihr Fehlverhalten geändert hat.
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Verkehrsdelikte wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, rote Ampelverstöße oder Unfallflucht: Wiederholtes Fehlverhalten im Straßenverkehr kann zu Zweifeln an der Fahreignung führen und eine MPU erforderlich machen.
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Verkehrsstraftaten wie Straßenverkehrsgefährdung oder fahrlässige Tötung: Schwere Verstöße gegen die Verkehrsregeln können dazu führen, dass eine MPU angeordnet wird.
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Medizinische Gründe wie Epilepsie oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Wenn die medizinische Eignung zum Führen eines Fahrzeugs fraglich ist, kann eine MPU erforderlich sein, um zu überprüfen, ob die betroffene Person immer noch in der Lage ist, sicher zu fahren.
Grenzen und Gesetzesverstöße
Eine MPU wird in der Regel angeordnet, wenn eine Person gegen Verkehrsregeln oder -gesetze verstoßen hat und Zweifel an ihrer Fahreignung besteht. Einige der häufigsten Verstöße sind Alkohol- oder Drogenmissbrauch im Straßenverkehr, Verkehrsdelikte wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, rote Ampelverstöße oder Unfallflucht sowie Verkehrsstraftaten wie Straßenverkehrsgefährdung oder fahrlässige Tötung.
Anordnungen, die zu einer MPU führen können
Eine MPU kann auf verschiedene Arten angeordnet werden. Hier sind einige der häufigsten Anordnungen:
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Anordnung durch die Fahrerlaubnisbehörde: Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine MPU anordnen, wenn Zweifel an der Fahreignung einer Person bestehen.
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Anordnung durch das Gericht: Das Gericht kann eine MPU anordnen, wenn eine Person wegen eines Verkehrsdelikts oder einer Verkehrsstraftat verurteilt wird.
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Anordnung durch den Arbeitgeber: Arbeitgeber können eine MPU für Mitarbeiter anordnen, die im Rahmen ihrer Arbeit ein Fahrzeug führen müssen.
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Anordnung auf eigene Initiative: Eine Person kann auch auf eigene Initiative eine MPU durch
Die üblichen Fälle
Alkohol
Wer zum ersten Mal beim alkoholisierten Autofahren erwischt wurde und die Promillegrenze nicht stark überschritten hat, muss noch nicht mit einer Aufforderung zur MPU rechnen.
Diese erfolgt bei wiederholten Verstößen oder wenn die Promillegrenze erheblich überschritten wurde, denn dann liegt die Vermutung nahe, dass ein Alkoholproblem besteht.
Drogen
Eine MPU wegen Drogen wird angeordnet, sobald Zweifel an ihrer Fahreignung bei der Führerscheinstelle bestehen.
Bereits der Besitz von illegalen Drogen zählt als Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und verdächtigt dich als Drogenkonsument.
Die Führerscheinstelle kann ihre Fahreignung sogar dann schon anzweifeln, wenn sie außerhalb des Straßenverkehrs im Besitz von Drogen erwischt werden.
Bei Fahranfängern oder bei Beteiligung an einem Unfall herrscht eine Null-Toleranz-Strategie.
Sobald aufgrund von Besitz oder Konsum von illegalen Drogen berechtigte Zweifel an ihrer Fahreignung bestehen, droht eine MPU.
Punkte
Seit 2014 kommt es zum Führerschein-Entzug und somit zur MPU, wenn eine Person 8 oder mehr Punkte aufweist (früher 18).
Diese können für ganz verschiedenartige Verstöße vergeben werden, z.B. rücksichtsloses Fahren, Nötigung, Rotlichtmissachtung oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Es muss also zu wirklich gravierenden und mehrfachen Verstößen gekommen sein, die dann auch noch entdeckt wurden, bevor es zum Führerscheinentzug kommt.
Es wird sogar frühzeitig angeboten, einen entsprechenden Kurs zum Abbau dieser Punkte zu besuchen.